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Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Ratten und Mäuse als sog. "Futtertiere" in Zoohandlungen gehalten werden und natürlich was Sie tun können, die Zustände zu verändern. Zum Thema "Futtertiere" findet Ihr auch auf der Seite "Geschichten" die Geschichte von "Destiny" ("Nur eine von tausend"). Aus der Sicht einer Ratte wird ihr Leben als "Futtertier" in einem Berliner Zooladen geschildert. Gleich vorweg: Das Gesetz sieht keine Trennung von Heim und "Futter" -tieren vor. Das heißt im Klartext, der Händler darf nicht sagen: "Das sind nur Futtertiere, die kosten... € und das sind Heimtiere, die kosten... €. Nichts, aber auch gar nichts, berechtigt ihn dazu. Alle Tiere sind vor dem Gesetz: "Normale, vollwertige Lebewesen" Er muss also entweder alle seine Tiere zum "Futtertierpreis" verkaufen, oder alle Tiere zum "Heimtierpreis". Das würde ihn in beiden Fällen schädigen. Sprechen Sie den Händler doch einmal auf diesen Sachverhalt hin an! Hier greift ganz eindeutig §2 des Tierschutzgesetzes, der wörtlich besagt: Gerichtsbestand in Punkto Haltungsanforderungen haben immer die Bestimmungen der "Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz" (kurz: TVT Bestimmungen). Sie können diese in den unteren Tabellen nachlesen. Die TVT Bestimmungen für andere Tierarten (Kaninchen, Meerschweinchen etc.) können gerne auf Anfrage zugesendet werden. Für weitere spezielle Fragen stehe ich gerne per E-Mail zur Verfügung.
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